1. GARANTIEANSPRÜCHE
1.1 Ein Anspruch aus dieser Garantie besteht, wenn:
a. das von dieser Garantie erfasste Produkt (s. Abschnitt C zuvor) einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist,
b. ein solcher Defekt den Betrieb des Garantieprodukts beeinträchtigt,
c. der Defekt während der normalen Nutzung des Garantieprodukts auftritt, und
d. der Anspruch des Garantienehmers nicht aufgrund des nachstehenden Abschnitts E.4 (Garantieausschlüsse) ausgeschlossen ist.
1.2 Defekte, die die ordnungsgemäße Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Flecken, Rost, Verfärbungen, natürliche mechanische Abnutzung oder Schimmel), sind nicht von dieser Garantie erfasst.
2. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN AUS DIESER GARANTIE
2.1 Die Bearbeitung eines Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung nach den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen erfolgt durch LEDVANCE für Garantiefälle im Garantiegebiet Deutschland.
2.2 Bei Garantiefällen in einem Garantiegebiet außerhalb Deutschlands ist die örtlich zuständige LEDVANCE Konzerngesellschaft ("LEDVANCE Gesellschaft") für die Abwicklung zuständig.
2.3 Um einen Anspruch aus dieser Garantie geltend zu machen, muss sich der Garantienehmer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung des Mangels und innerhalb der Garantiezeit per E-Mail an (i) LEDVANCE oder (ii) im Falle eines Garantieanspruchs außerhalb Deutschlands, an die entsprechende LEDVANCE Gesellschaft wenden.
Zu diesem Zweck muss der Garantienehmer das in diesen Garantiebedingungen verlinkte Beschwerdeformular ausfüllen (siehe Download-Option unten). Das Beschwerdeformular (PDF) muss an die lokale LEDVANCE E-Mail-Adresse gesendet werden, die in der Fußzeile des jeweiligen Beschwerdeformulars veröffentlicht ist.
2.4 Garantieprodukt(e) sind auf Verlangen von LEDVANCE an folgende Adresse
LEDVANCE GmbH
Abteilung CQM
Steinerne Furt 6
86167 Augsburg
Deutschland
oder an eine dem Garantienehmer von LEDVANCE gesondert mitgeteilte Adresse zurückzusenden.
2.5 Die Beschwerde muss die folgenden Informationen und Unterlagen enthalten:
- Der Antragsteller (Garantienehmer): Firmenname (falls vorhanden), Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
- Grund der Reklamation inkl. einer detaillierten Beschreibung des Defekts
- Unterstützendes Material, einschließlich Fotos und Daten
- Produktangaben, insbesondere, ohne Einschränkung: Produktname, Produktnummer (EAN) / Produktidentitätscode (IC), Produktseriennummer, gekaufte Menge, reklamierte Menge
- Installationsort / Standort des Produkts/der Produkte (sofern zutreffend)
- Installations-Protokoll (sofern zutreffend)
- Kopie oder Scan der auf den Erst-Garantienehmer ausgestellten Rechnung für das/die betreffenden Produkt(e) oder Kopie oder Scan des auf den Erst-Garantienehmer ausgestellten Produkt Lieferscheins
- Sonstige von LEDVANCE geforderte Zusatzinformationen.
Wenn der Garantienehmer LEDVANCE nicht benachrichtigt und/oder die in der oben genannten Liste aufgeführten Informationen nicht gemäß den oben genannten Anforderungen zur Verfügung stellt, hat LEDVANCE das Recht, die Bearbeitung der betreffenden Forderung(en) zu verweigern, bis der Garantienehmer die von LEDVANCE geforderten Informationen zur Verfügung stellt.
2.6 Nachdem LEDVANCE den Antrag des Garantienehmers und das vollständige Informationsmaterial erhalten hat, wird LEDVANCE den entsprechenden Antrag prüfen und bewerten.
2.7 Auf Verlangen von LEDVANCE muss der Garantienehmer:
a. das/die betreffende(n) Produkt(e) gemäß der von LEDVANCE ausgestellten Rücksendegenehmigung (im Folgenden "RMA") an LEDVANCE zurückzusenden;
b. dabei dürfen durch die Demontage des/der Produkte keine Schäden an dem/den Produkt(en) verursacht werden;
c. es sind die von LEDVANCE zur Verfügung gestellten Verpackungs- und Versandrichtlinien für zurückgesandte Waren einzuhalten; und
d. der Transport des Produkts/der Produkte ist vom Garantienehmer auf eigene Kosten zu veranlassen.
Vor der Rückgabe eines Produkts ist der Garantienehmer dafür verantwortlich, alle relevanten Daten zu sichern, um einen Datenverlust zu vermeiden.
2.8 Mit der Annahme der Lieferung eines zurückgegebenen Produkts durch LEDVANCE geht das Eigentum an diesem Produkt auf LEDVANCE über. Werden Produkte auf andere Weise als in Übereinstimmung mit dem oben beschriebenen Rückgabeverfahren zurückgegeben oder kann LEDVANCE den beschriebenen Defekt nicht verifizieren, kann LEDVANCE nach eigenem Ermessen solche Produkte auf Kosten des Garantienehmers an diesen zurücksenden, wobei das Risiko (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschädigung und den Verlust) sowie alle Kosten für das betreffende Produkt, die sich aus der Beschädigung oder dem Verlust ergeben, vom Garantienehmer zu tragen sind.
2.9 LEDVANCE behält sich das Recht vor, die Ursache für einen beanstandeten Produktfehler überprüfen und/oder durch ein unabhängiges Prüflabor nach Wahl von LEDVANCE feststellen zu lassen. LEDVANCE kommt für die Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung durch einen Dritten auf, es sei denn, die Ergebnisse zeigen, dass kein tatsächlicher Produktfehler vorliegt; in diesem Fall behält sich LEDVANCE das Recht vor, dem Garantienehmer diese Kosten in Rechnung zu stellen.
2.10 Ein Garantieanspruch für ein Produkt kann nur vom Garantienehmer (wie zuvor definiert) geltend gemacht werden.
2.11 Der Garantienehmer kann auf Grundlage dieser Garantie nur einen Garantieanspruch in Bezug auf dasselbe Produkt aufgrund eines Qualitätsproblems geltend machen und darf nicht wiederholt Ansprüche für dasselbe Produkt aufgrund desselben Qualitätsproblems gegenüber LEDVANCE erheben.
3. GARANTIELEISTUNGEN
3.1 Im Falle eines begründeten Garantieanspruchs kann LEDVANCE nach eigenem Ermessen und als einzige Verpflichtung gegenüber dem Garantienehmer eine der folgenden exklusiven Garantieleistungen wählen:
a. Reparatur des betroffenen Produkts und Rücksendung des reparierten Produkts an den Garantienehmer. LEDVANCE übernimmt dabei weder Kosten (auch keine Zölle, Ausfuhrbescheinigungen, usw.) für den Transport / Versand des defekten Produkts zu LEDVANCE, noch für die Rücksendung des reparierten Produkts an den Garantienehmer;
b. Lieferung eines neuen Ersatzprodukts oder eines überarbeiteten Ersatzprodukts (ggf. Ersatzteillieferung). LEDVANCE übernimmt dabei weder Kosten (auch keine Zölle, Ausfuhrbescheinigungen, usw.) für den Transport / Versand des defekten Produkts zu LEDVANCE, noch für die Rücksendung eines Ersatzprodukts (oder von Teilen davon) an den Garantienehmer; oder
c. Ausstellung einer Gutschrift über den Restmarktwert des betroffenen Produkts auf das Konto des Garantienehmers, vorausgesetzt der Garantienehmer ist ein direkter Kunde von LEDVANCE. Ein direkter LEDVANCE-Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die das Produkt direkt von LEDVANCE oder einer LEDVANCE-Gesellschaft mit Sitz im Garantiegebiet (und nicht von einem Wiederverkäufer oder einem anderen Drittanbieter) erworben hat.
Restmarktwert des Garantieprodukts in der dem Kauf zugrundeliegenden Währung = (Garantiedauer in Jahren - Betriebsdauer in Jahren) * (Produktpreis neu / Garantiedauer in Jahren). Der Restmarktwert des Garantieprodukts kann nicht negativ sein.
3.2 Entscheidet LEDVANCE, dass ein von der Garantie erfasstes Garantieprodukt zu reparieren oder zu ersetzen ist, und fordert den Garantienehmer auf, das betroffene Produkt in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zurückzusenden, hat der Garantienehmer für eine ordnungsgemäße Demontage und den Transport an die von LEDVANCE mitgeteilte Rücksendeadresse zu sorgen (siehe auch Abschnitt E 2.4 und Abschnitt E 2.7 oben).
3.3 Wenn ein defektes Produkt nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung eines Ersatzprodukts bei LEDVANCE eingeht, wird dem Garantienehmer das von LEDVANCE bereitgestellte Ersatzprodukt zum aktuellen Preis eines entsprechenden Neuprodukts in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu anfallenden Transport und Versandkosten (zum und vom Garantienehmer) werden bei LEDVANCE angefallene Arbeitskosten in Rechnung gestellt, sollte sich ein an LEDVANCE zurückgesandtes Garantieprodukt als nicht fehlerhaft erweisen.
3.4
Werden defekte Produkte nicht rechtzeitig an LEDVANCE zurückgeschickt, ist jedes von LEDVANCE dem Garantienehmer zur Verfügung gestellte Ersatzprodukt von der restlichen Produktgarantie ausgeschlossen.
3.5 Durch die Gewährung einer der oben genannten Garantieleistungen wird die ursprüngliche Garantiezeit eines Produkts nicht verlängert oder erneuert. Damit entspricht die Garantiezeit eines Ersatzprodukts der verbleibenden Garantiezeit des ursprünglichen Produkts.
3.6 Ersetzte defekte Produkte gehen in das Eigentum von LEDVANCE über und werden entsorgt.
3.7 Wenn das mangelhafte Produkt nicht mehr hergestellt wird, nicht mehr lieferbar ist oder vom Markt genommen wurde, hat LEDVANCE das Recht, als Ersatz für das/die mangelhafte(n) Produkt(e) funktional gleichwertige Produkte zu liefern, die in Bezug auf Spezifikationen, Eigenschaften, Funktion und Kompatibilität dem/den mangelhaften Produkt(en) zumindest ähnlich sind.
4. GARANTIEAUSSCHLÜSSE
4.1 LEDVANCE müssen alle aus dieser Garantie heraus erhobenen Ansprüche innerhalb der jeweiligen Garantiezeit, wie in
TABELLE 1A und
TABELLE 1B aufgelistet, angezeigt werden. Alle Garantieansprüche, die außerhalb der jeweiligen Garantiezeit oder des Garantiegebiets geltend gemacht werden, sind ungültig.
4.2 Diese Garantie umfasst keinen Ersatz von Arbeitskosten oder sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Deinstallation oder Neuinstallation eines Produkts, oder Kosten im Zusammenhang mit der Deinstallation, Neuinstallation oder Fehlersuche betreffend andere Elemente der elektrischen Systeme des Garantienehmers; vorstehende Kosten, die während eines Reklamationsverfahrens des Garantienehmers anfallen, sind vom Garantienehmer zu tragen.
4.3 Ferner deckt diese Garantie keine Transport- oder Versandkosten, Zollabfertigungskosten, Kosten für die Rücksendung eines Garantieprodukts, Versandkosten für den Ersatz eines Garantieprodukts, Installations-, Demontage- oder Wiedereinbaukosten im Zusammenhang mit einem Garantieprodukt oder Kosten für die Prüfung oder Begutachtung eines Garantieprodukts durch Dritte ab - mit Ausnahme der in Abschnitt E Absatz 2.9 beschriebenen Kostenübernahme durch LEDVANCE; vorstehende Kosten, die während eines Reklamationsverfahrens des Garantienehmers anfallen, sind vom Garantienehmer zu tragen.
4.4 Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn das Garantieprodukt durchgehend innerhalb der zulässigen Spezifikationen, in Übereinstimmung mit dem Produktdatenblatt und in Übereinstimmung mit der Installations- und Betriebsanleitung von LEDVANCE, installiert, in Betrieb genommen und genutzt worden ist.
4.5 Ansprüche aus dieser Garantie gegenüber LEDVANCE sind unter den nachfolgenden Umständen (ohne Einschränkung auf diese) ausgeschlossen:
a. LEDVANCE hat bislang keine vollständige Zahlung ihrer Forderung erhalten, die sich auf die Bestellung bezieht, unter der das/ die betroffenen Produkte an den Garantienehmer verkauft wurden, vorausgesetzt der Garantienehmer ist ein direkter Kunde von LEDVANCE;
b. Der Garantienehmer ist nicht in der Lage, die für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs erforderlichen Informationen/Nachweise zu erbringen (siehe Abschnitt E 2. oben GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN AUS DIESER GARANTIE);
c. Die Produkte sind nicht wesentlich beschädigt oder mangelhaft und solche Mängel beeinträchtigen die Leistung der Produkte nicht spürbar (z.B. Kratzer, Flecken, Rost, Verfärbungen, natürliche mechanische Abnutzung oder Schimmel);
d. Die betroffenen Produkte wurden vom Garantienehmer oder einem Dritten unsachgemäß transportiert, gehandhabt, gelagert, installiert oder verwendet; z.B. hat der Garantienehmer die Produkte unter extrem heißen, kalten (bezogen auf die Temperatur außerhalb des Betriebstemperaturbereichs der Produkte, wie in den anwendbaren technischen Datenblättern angegeben), korrosiven oder anderen extremen und ungeeigneten Umgebungsbedingungen installiert, oder die Anwendungsumgebung ändert sich schnell, was zu Korrosion, Oxidation, Produktschäden oder Funktionsstörungen aufgrund des Einflusses von chemischen Stoffen führt;
e. Produktschäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Bruch von Produkten durch äußere Einwirkung), unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Wartungsmethoden und/oder ungeeignete Installationsmethoden entgegen der von LEDVANCE zur Verfügung gestellten Installations- und Betriebsanleitung verursacht wurden;
f. Der Garantienehmer oder ein Dritter hat das Produkt ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LEDVANCE verändert, repariert oder in Kombination mit Produkten oder Software des Garantienehmers oder eines Dritten betrieben;
g. Das Typenschild oder das Etikett mit der Seriennummer eines Produkts wurde manipuliert, ist zerrissen, fehlt ganz oder teilweise oder wurde auf andere Weise unleserlich gemacht;
h. Das Produkt wurde nicht in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften oder gemäß den Anforderungen in den von LEDVANCE ausgegebenen Betriebs- und / oder Installationshinweisen installiert, angewendet, verwendet, gewartet oder gepflegt, oder das Produkt ist Gegenstand einer unsachgemäßen Systemauslegung, Installation oder Konstruktion, die z.B. zu einer häufigen Abdeckung des Produkts führt und dadurch die Funktion des Produkts beeinträchtigt;
i. Der Garantienehmer oder ein Dritter nutzt nicht genormte, nicht passende, minderwertige oder unqualifizierte Teile (z.B. Kabel) zum Betrieb des Garantieprodukts, was zu Qualitätsproblemen oder Funktionseinschränkungen des Garantieprodukts führt;
j. Produkte wurden dem Garantienehmer als Testprodukte zur Verfügung gestellt oder in einem Angebot oder Lieferschein als "Ausstellungsstück / ex-display" beschrieben;
k. Produkte wurde nicht ursprünglich von LEDVANCE oder einem autorisierten Wiederverkäufer von LEDVANCE oder einem professionellen Installationsunternehmen erworben.
l. Produkte erfüllen nicht die unter Abschnitt C (oben) genannten Voraussetzungen: VON DER GARANTIE ERFASSTE GARANTIEPRODUKTE.
m. Durchführung oder Inbetriebnahme von Reparaturen oder Änderungen an Garantieprodukten durch Personen, die nicht von LEDVANCE autorisiert sind.
n. Durchführung von Reparaturen oder Änderungen an Garantieprodukten, die nicht mit den Produktspezifikationen, dem System oder den lokalen elektrischen Konstruktionsspezifikationen übereinstimmen;
o. Produkte die nicht ordnungsgemäß gewartet oder missbräuchlich verwendet werden;
p. Produkte, die der Garantienehmer trotz Defekts weiterverwendet, nachdem der Defekt offensichtlich geworden ist.
q. Verwendung von Batterietypen, die nicht auf der LEDVANCE-Zulassungsliste für den Betrieb mit LEDVANCE Hybrid Wechselrichtern aufgeführt und zertifiziert sind.
r. Produkte die direkt oder indirekt durch Stromausfall, Überspannung, Überschwemmung, Feuer, Blitzschlag, Erdrutsche, Vandalismus, Explosion, Krieg oder andere Ereignisse höherer Gewalt beeinträchtigt werden;
s. Verlust oder Beschädigung der Produkte auf dem zweiten Transportweg („secondary transit“).